Seite wählen

Wirtschaftsprüfung

Pflichtprüfungen nach nationalen und internationalen Vorschriften

  • Satzungsmäßige und freiwillige Abschlussprüfungen
  • Prüfung von Gründungs-, Umwandlungs- und Verschmelzungsvorgängen
  • Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen

Leitbild des wirtschaftsprüfenden Berufs

(nach der Definition der Wirtschaftsprüferkammer)

Transparenz, Vertrauen und Sicherheit

Der wirtschaftsprüfende Beruf wurde im Jahre 1931 durch eine Verordnung geschaffen, die erstmals die Jahresabschlussprüfung durch unabhängige Prüfer vorsah.

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen (WP), vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen (vBP) üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Dabei unterliegen sie umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.

Wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft

WP/vBP nehmen eine wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft wahr und schaffen Vertrauen bei Kapitalmarkt, Anteilseignern, Gläubigern und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit. WP/vBP führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und sonstige Pflichtprüfungen durch, die wegen ihrer öffentlichen Bedeutung ausschließlich von WP/vBP vorgenommen werden dürfen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie unparteilich sowie berechtigt und verpflichtet, das Berufssiegel zu führen. WP/vBP erbringen weitere Dienstleistungen, wie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Unternehmensbewertungen, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Gutachter- und Sachverständigentätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die treuhänderische Verwaltung und die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Hohe ethische und fachliche Anforderungen

WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. WP/vBP unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.

WP/vBP müssen ein staatliches Examen und einen Berufseid ablegen, verpflichten sich zu kontinuierlicher Fortbildung und unterliegen als gesetzlicher Abschlussprüfer einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle. Sie sorgen für eine angemessene praktische und theoretische Ausbildung des Berufsnachwuchses und dessen Fortbildung. WP/vBP sind sich des besonderen Vertrauens ihrer Auftraggeber und der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verantwortung bewusst.

Die aus Sachverstand und Praxiserfahrung resultierende Kompetenz macht WP/vBP bei privaten und öffentlichen Auftraggebern zu wichtigen Ansprechpartnern bei der Prüfung und der Beratung

dividuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände dedlich. Durch eine E-Mail-Anfrage entsteht weder automatisch ein Mandatsverhältnis noch kann dies als Zeichen für ein bestehendes Mandatsverhältnis gewertet werden.